Scrluka
Beiträge: 269, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1507-21
15.11.2009 18:14
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1507-22
16.11.2009 12:37
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Scrluka schrieb in Beitrag Nr. 1507-21:Du sprichst von der Bewegungsempfindung, aber nicht von der Zeitwahrnehmung.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.