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Beitrag Nr. 1478-1
06.09.2009 05:54
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Beitrag Nr. 1478-2
06.09.2009 10:38
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Beitrag Nr. 1478-3
06.09.2009 16:11
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RoKo schrieb in Beitrag Nr. 1478-2:
Dies bedeutet aber nicht die Schaffung von etwas aus den Nichts.
Ich gehe bis zum Nachweis des Gegenteils jedenfalls davon aus, dass der Energie-Erhaltungssatz das fundamentalste Prinzip der Physik ist. Daraus folgt, dass der Urknall kein absoluter Anfang war, sondern nur der Beginn des uns bekannten Universums.
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Beitrag Nr. 1478-4
06.09.2009 19:26
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Beitrag Nr. 1478-6
06.09.2009 20:19
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Das hab´ ich noch nicht richtig verstanden. Meinst du das eventuell im Sinne der in deinem Beitrag-Nr. 1464-35 angesprochenen "Körnigkeit" der Raumzeit? Etwa so: Je kürzer die Zeit einer Fluktuation wird, desto mehr Energie steht zur Verfügung, um etwas zu ändern. So könnte man innerhalb einer solchen Fluktuation kurzfristig ganze neue Welten erschaffen, aber doch eben nur sehr kurzfristig, oder? Nun könnte man natürlich darüber philosophieren, dass der Zeitmaßstab ja relativ ist. Aber immerhin: Innerhalb unseres Zeitmaßstabs ist das, was wir unter einer Quantenfluktuation verstehen stets nur eine sehr kurzfristige Angelegenheit - insofern können wir unser Universum m.E. nicht als Quantenfluktuation verstehen.Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1478-3:Die Energie im Anfangszustand könnte durchaus Null gewesen sein. Das Universum wäre dann eine Quantenfluktuation.
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Beitrag Nr. 1478-7
07.09.2009 03:12
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1478-1:mir scheint nix unlogischer,als ein urknall aus dem nichts.
Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1478-1:wie will man den fehlenden zusammenhang des nichts zur materie erkennen,wenn es keinen zusammenhang bzw.keine diferenz von anfang und ende der welt gibt?
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Beitrag Nr. 1478-8
07.09.2009 03:24
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Beitrag Nr. 1478-9
07.09.2009 09:00
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Beitrag Nr. 1478-10
07.09.2009 13:18
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Beitrag Nr. 1478-11
08.09.2009 10:10
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Beitrag Nr. 1478-12
08.09.2009 12:31
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Beitrag Nr. 1478-13
13.09.2009 20:10
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Beitrag Nr. 1478-14
14.09.2009 12:07
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1478-12:Wenn es das nichts gibt, dann gibts auch kein Nichts. Somit hätten wir einen Rand.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.