Claus
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Beitrag Nr. 1462-45
11.08.2009 23:39
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Stimmt. Aber was Z sieht, ist m.E. noch eine andere Sache. In das "Sehen" kommt nämlich noch die Lichtlaufzeit mit hinein - aber das müssen wir in diesem Beispiel nicht schon wieder diskutieren... ;-)Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1462-44:Natürlich sieht Z nicht A und B gleichzeitig zur Gabel greifen.
Prinzipiell stimmt deine Annahme - B braucht aus der Sicht von Z m.E. tatsächlich dreimal solange - nur die von dir angenommenen Werte müssen aufgrund der von Z beobachteten Lorentzkontraktion etwas korrigiert werden:Zitat:Eine wichtige Frage noch: Ist es richtig, dass "B" aus Sicht von "Z" dreimal solange wie "A" braucht, um zur Gabel zu greifen?
Solo1
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Beitrag Nr. 1462-46
12.08.2009 15:50
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Stueps
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Beitrag Nr. 1462-47
12.08.2009 18:05
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Claus
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Beitrag Nr. 1462-48
12.08.2009 19:28
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Stueps
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Beitrag Nr. 1462-49
17.08.2009 21:22
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Harti
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Beitrag Nr. 1462-50
18.08.2009 09:37
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Bauhof
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Beitrag Nr. 1462-51
18.08.2009 09:55
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Hallo Harti,Harti schrieb in Beitrag Nr. 1462-50:Die SRT gilt aber grundsätzlich nur für Inertialsysteme. Wie kommt man aus diesem Dilemma heraus ?
Harti
Beiträge: 1.620, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1462-52
18.08.2009 18:51
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1462-51:Es gibt auch Lorentz-Transformationen für beschleunigte Bewegungen.
Okotombrok
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Beitrag Nr. 1462-53
18.08.2009 21:06
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1462-52:Würden sich dann nicht für verschiedene Uhren verschiedene Transformationen ergeben ?
Harti
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Beitrag Nr. 1462-54
19.08.2009 09:53
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Dein Vorschlag scheint mir nicht so ganz der richtige Weg zur Klärung meiner Frage zu sein.Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1462-53:vergiss die Uhren, sie sind nur Mittel zum Zweck und tun nichts zur Sache.
Bauhof
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Beitrag Nr. 1462-55
19.08.2009 10:15
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Hallo Harti,Harti schrieb in Beitrag Nr. 1462-54:... habe ich in einem Buch "Skurrile Quantenwelt" von Silvia Arroyo Camejo,Springer-Verlag 2006 im Glossar unter "Allgemeine Relativitätstheorie" die Beschreibung gefunden: Die um die Gravitation und beschleunigte Bewegungen erweiterte Form der speziellen Relativitätstheorie. Daraus schließe ich, dass es auch die Auffassung gibt, dass beschleunigte Bewegungen als nichtinertiale Bewegungen nicht von der SRT sondern nur von der ART erfasst werden.
Claus
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Beitrag Nr. 1462-56
26.08.2009 16:38
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Berechnet doch einfach einmal, wie lange ein ganz normaler Eurofighter braucht, um zum Andromedanebel zu fliegen1.Nelson1976 schrieb in Beitrag Nr. 1447-19:Mann hört ja immer so Geschichten über angebliche UFOs und Außerirdischen ... aber mal im ernst, dass Hauptproblem stellen eigentlich die ENTFERNUNGEN und die endliche Geschwindigkeit dar
Okotombrok
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Beitrag Nr. 1462-57
26.08.2009 23:49
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1462-56:Berechnet doch einfach einmal, wie lange ein ganz normaler Eurofighter braucht, um zum Andromedanebel zu fliegen1.
Claus
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Beitrag Nr. 1462-58
27.08.2009 17:03
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Hallo Okotombrok!Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1462-57:Dürften dann etwa 20 Jahre sein, wenn ich mich nicht verhaspelt habe.
Okotombrok
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Beitrag Nr. 1462-59
28.08.2009 23:03
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1462-58:Das Dumme ist nur... gibt´s den Kollegen da hinten dann noch, den man besuchen will...
Claus
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Beitrag Nr. 1462-60
29.08.2009 08:33
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Da hast du mein Interesse geweckt - bin daher auf deinen Beitrag gespannt.Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1462-59:Ich denke, dass es letztlich die Quantenmechanik ist, die als umfassenste und vor allem nichtlokale Theorie die Begriffe "Raum" und "Zeit" besser beschreiben kann ...
... klar, hab´ich:Zitat:die Bezeichnung "Sadist" hast du hoffentlich so aufgefasst, wie er gemeint war . . . als freundschaftlicher Stups. ;-)
Solo1
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Beitrag Nr. 1462-61
29.08.2009 21:50
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Wolf359
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Beitrag Nr. 1462-62
30.08.2009 10:19
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Claus
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Beitrag Nr. 1462-63
30.08.2009 14:04
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Hans-m
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Beitrag Nr. 1462-64
31.08.2009 12:56
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Wolf359 schrieb in Beitrag Nr. 1462-62:..... somit wäre bei konstanter Schubkraft von 180 kN die Beschleunigung nicht konstant, sondern würde abnehmen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.