Äitschiwells
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Beitrag Nr. 190-1
21.09.2003 06:04
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Onsemeliot
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Beitrag Nr. 190-2
29.09.2003 01:01
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Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 190-3
03.09.2013 17:19
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Beiträge: 3, Mitglied seit 10 Jahren |
Beitrag Nr. 190-4
23.09.2013 11:55
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 190-3:Was wäre denn, wenn das Universum schon ewig existierte? Es verändert sich zwar ständig, aber es muß nicht zwangsläufig entstanden sein.
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 190-5
23.09.2013 12:17
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Weser schrieb in Beitrag Nr. 190-4:Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 190-3:Was wäre denn, wenn das Universum schon ewig existierte? Es verändert sich zwar ständig, aber es muß nicht zwangsläufig entstanden sein.
Doch, natürlich. Sonst wäre es nicht da... die Frage ist nur, *wie* es entstanden ist.
Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 190-6
23.09.2013 15:51
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Beiträge: 84, Mitglied seit 10 Jahren |
Beitrag Nr. 190-7
14.10.2013 17:15
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.