Beiträge: 7, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1375-1
08.03.2009 02:44
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1375-2
08.03.2009 10:40
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Beiträge: 87, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1375-3
08.03.2009 11:29
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Weil der Raum, den wir kennen, nur drei Dimensionen hat und mehr können wir nicht wahrnehmen. Um eine Bewegung in der Zeit wahrnehmen zu können muß sie auch in einer der drei Dimensionen erfolgen.NXT-Inspire schrieb in Beitrag Nr. 1375-1:Und was mir vor allem nicht klar ist: Wieso können wir die vierte Dimension nicht als Raum wahrnehmen?
Beiträge: 2.425, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1375-4
08.03.2009 15:11
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Beiträge: 7, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1375-5
08.03.2009 20:30
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1375-4:deine Ideen bzw. Fragen haben mich auch interessiert und interessieren mich auch jetzt noch sehr. Mein erster Beitrag (und auch mehrere nachfolgende) in diesem Forum hatten dasselbe auch zum Thema (vgl. Beitrag 827-96) - vielleicht interessiert er dich.
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1375-6
09.03.2009 12:21
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.