Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1361-1
20.02.2009 12:46
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Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1361-2
20.02.2009 17:50
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Hallo Hans-m,Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1361-1:Kann ich immer sagen: Schwerelosigkeit = Fehlen der Zeitdilatation?
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1361-3
20.02.2009 18:09
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1361-4
21.02.2009 08:49
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1361-2:nein. Kurze Antwort: Es gibt die Zeitdilatation aufgrund von Geschwindigkeit und ....
..kann ich sagen: Du hast Recht, es gibt in diesem Universum keinen Platz, in dem es NULL Gravitation gibt.Zitat:Liege ich sehr daneben wenn ich davon ausgehe das es soetwas wie einen "gravitaionsfreien Raum" gar nicht geben kann?
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1361-5
22.02.2009 16:15
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Hallo Hans-m,Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1361-1:Nun komme ich zum eigentlichen Problem: Jeder Körper, der sich in einem Gravitationsfeld befindet, erfährt eine Zeitdilatation. Wie verhält es sich mit Körpern, die sich, wie unter Punkt 1 erwähnt, zwischen zwei Gravitationsfeldern befinden, die sich gegenseitig aufheben. Sind hier die Wirkungen der Zeitdilatationen zu addieren, entsprechend der summe der Gravitationsfelder, oder heben sie sich auch gegenseitig auf?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.