Skyslave
Beiträge: 26, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1356-1
13.02.2009 13:22
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1356-2
13.02.2009 14:14
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Claus
Beiträge: 2.425, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1356-4
29.04.2009 18:38
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Nur, weil die Hauptmasse im Atomkern lokalisiert ist und der Rest (i.e. die Elektronen der Hülle) keinen Beitrag zur Gravitation leisten, heißt das nicht, dass die Elektronen vernachlässigt werden können und Licht ein gravitationsbedingter Effekt sein muss.Rtrohweder schrieb in Beitrag Nr. 1356-3:... Was ist passiert? Zunächst halten wir fest, das die Temperatur eines Gegenstands ein entsprechender Wert der Bewegung seiner Moeküle ist. Weiterhin ist bekannt, daß 99,9% der Masse eines Atoms im Atomkern vereinigt ist. Jede Masse übt eine Anziehungskraft oder Gravitation aus. Wenn die Moleküle eines Materials schwingen, muß auch die Gravitation jedes Atoms dieselben Schwingungen vollführen. Je höher die Temperatur, desto schneller die Schwingungen. Gleichzeitig stellen wir fest, es erhöht sich dabei auch die Frequenz des abgestrahlten Lichts.
Also ist das Licht an sich eine Schwerkraftschwingung.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.