Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-1
24.01.2009 15:56
|
Beiträge: 45, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-2
25.01.2009 14:56
|
Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-3
30.01.2009 17:19
|
Beiträge: 164, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-4
30.01.2009 17:31
|
Beiträge: 733, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-5
30.01.2009 20:22
|
Zampano schrieb in Beitrag Nr. 1350-4:von welchen faktoren ist der takt, also die "zeitfrequenz" abhängig ?
Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-6
30.01.2009 23:32
|
Beiträge: 733, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-7
01.02.2009 01:01
|
Beiträge: 45, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-8
13.02.2009 08:29
|
Beiträge: 733, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-9
13.02.2009 20:31
|
Orlando schrieb in Beitrag Nr. 1350-8:logik ist :
1+1=2
Beiträge: 1.444, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1350-10
14.02.2009 00:31
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.