Orlando
Beiträge: 45, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1345-1
22.01.2009 08:28
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Real
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Beitrag Nr. 1345-2
22.01.2009 13:19
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1345-3
26.01.2009 12:46
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BehFra
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Beitrag Nr. 1345-4
26.01.2009 15:18
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Orlando schrieb in Beitrag Nr. 1345-1:wenn ich das geheimnis um die zeit wüsste,könnte ich es zu meinen vorteilen beeinflussen?
Gandalf
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Beitrag Nr. 1345-5
26.01.2009 18:55
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DEVA8
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Beitrag Nr. 1345-6
27.03.2009 21:21
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Hans-m
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Beitrag Nr. 1345-7
03.04.2009 12:44
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Sammy 495
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Beitrag Nr. 1345-8
14.04.2009 04:34
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.