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Beitrag Nr. 1333-1
10.01.2009 17:53
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Beitrag Nr. 1333-2
12.01.2009 03:06
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Beitrag Nr. 1333-3
13.01.2009 19:16
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Beitrag Nr. 1333-4
13.01.2009 22:54
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Craesmeyer schrieb in Beitrag Nr. 1333-3:. . . Genau deshalb besteht außerhalb unseres kosmos eine andere dimension, die weder raum noch zeit, sondern (vielleicht) ewigkeit und unendlichkeit zum inhalt hat. Beide, ewigkeit und unendlichkeit, sind m.e. deshalb auch keine phänomene, die wir mit der vorstellung von zeit oder entfernung beschreiben können, weil sie beides nicht zum inhalt haben. Raum und zeit werden, so denke ich, am rande des sich noch ausdehenenden kosmos' erst geschaffen.
Zitat:Grenzenlosigkeit lässt sich nicht mit begrenzenden maßen messen, das scheint mir ein innerer widerspruch zu sein.
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Beitrag Nr. 1333-5
14.01.2009 08:37
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Beitrag Nr. 1333-6
14.01.2009 11:03
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Beitrag Nr. 1333-7
14.01.2009 21:26
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Beitrag Nr. 1333-8
15.01.2009 00:40
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Craesmeyer schrieb in Beitrag Nr. 1333-5:Grundsätzlich aber musst du zugeben, dass auf diesem forum viele "theorien" duchgekaut werden, die keine sind oder sein können und mehr zum glauben gehören. Aber - die fantasie betreffend müssen wir auch wissen, dass ohne sie die wissenschaft oft keine richtung hätte. Darum finde ich es hier auch nicht besonders wichtig, ausschließlich streng wissenschaftlich zu verfahren, denn dann könnte so manches nicht gesagt, gedacht oder angeregt werden, was ich schade fände.
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Beitrag Nr. 1333-9
16.01.2009 18:28
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Ganz im Gegenteil. Weil die Schwerkraft mit steigender Entfernung rapide abnimmt, kann sie der Expansion schon jetzt nicht mehr entgegenwirken. Die Expansion beschleunigt sich ständig. Das Universum wird nie zusammenfallen.Ireland schrieb in Beitrag Nr. 1333-1:irgendwann wird die energie mit der sich das universum ausdehnt zu gering sein um der
gravitation entgegen zuwirken und alles wird wieder in sich zusammenfallen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.