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Beitrag Nr. 1326-1
19.12.2008 13:20
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Beitrag Nr. 1326-2
19.12.2008 20:25
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Beitrag Nr. 1326-3
20.12.2008 00:39
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Beitrag Nr. 1326-4
20.12.2008 09:04
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Beitrag Nr. 1326-5
20.12.2008 09:58
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Beitrag Nr. 1326-6
20.12.2008 11:33
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1326-5:Den zurückgelegten Teil interessiert die Nadel nicht, eben so den Teil, der noch zu passieren ist. Die Wechselwirkung der Rille mit der Nadel findet immer nur an dem verschwindend kleinen Punkt statt, wo sie sich gerade befindet.
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Beitrag Nr. 1326-7
20.12.2008 12:55
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Beitrag Nr. 1326-8
20.12.2008 14:44
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Zitat:Dabei muß die Nadel permanent in Bewegung bleiben, damit ein Ton erzeugt wird. Ebenso wie die Gegenwart durch die Zeit fließt, damit sie überhaut existent werden kann.
Zitat:soll ich mir die gegenwart vorstellen wie die hülle eines luftballons oder einer seifenblase ? diese hülle wäre jedenfalls 2dimensional definierbar, auch wenn sie sich in alle (3) richtungen ausdehnt.
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Beitrag Nr. 1326-9
20.12.2008 17:38
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Real schrieb in Beitrag Nr. 1326-8:Es existiert also nur dieser kleine Moment, alles andere sind Möglichkeiten, zukünftige oder vergangene .
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Beitrag Nr. 1326-10
20.12.2008 18:43
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Beitrag Nr. 1326-11
21.12.2008 19:24
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1326-10:... es muß eine zeitliche Abfolge in eine räumliche Anordnung umwandeln und zwischenspeichern.
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Beitrag Nr. 1326-12
22.12.2008 15:15
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Beitrag Nr. 1326-13
22.12.2008 19:10
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Beitrag Nr. 1326-14
23.12.2008 08:08
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GT650 schrieb in Beitrag Nr. 1326-13:Natürlich geht’s schneller als das Licht, zu mindestens theoretisch, denn lt. Hubble bewegt sich ein Objekt je weiter es von uns entfernt ist schneller von uns weg. Also mit steigender Entfernung, steigt die Geschwindigkeit. Ab einer bestimmten Entfernung steigt auch die Fluchtgeschwindigkeit über die Lichtgeschwindigkeit, aber das ist nur die halbe Wahrheit.
Denn eigentlich bewegt sich der Raum auseinander und nicht das Objekt von uns weg.
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Beitrag Nr. 1326-15
23.12.2008 13:44
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.