Harti
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Beitrag Nr. 1266-280
22.09.2009 15:46
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RoKo schrieb in Beitrag Nr. 1266-279:A stellt eine Zeitdilatation bei B fest; B eine bei A.
Vermutlich zielt deine Unklarheit auf eine veränderte Fragestellung. Wenn A und B sich zuvor in einem gemeinsamen Bezugssystem C befunden haben und sich dort anschließend wieder treffen, dann kann man die Frage absolut stellen; d.h. wer von beiden ist schneller gealtert. Falls sich A und B jedoch nie treffen, ist die Frage nicht zu beantworten, weil es keinen gemeinsamen Bezugspunkt gibt.
RoKo
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Beitrag Nr. 1266-281
22.09.2009 21:47
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Zitat:Es kommt allein darauf an, aus wessen Sicht ich den Vorgang betrachte; wen ich rein gedanklich als ruhend und wen als bewegt betrachte.
Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1266-282
24.09.2009 09:44
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RoKo schrieb in Beitrag Nr. 1266-281:Der zweite Halbsatz ist deshalb falsch, weil "ruhend" nur in Bezug auf etwas anderes gedacht werden kann.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.