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Beitrag Nr. 1261-1
03.10.2008 18:18
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Beitrag Nr. 1261-2
04.10.2008 18:11
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1261-1:Nehmen wir an 2 Lichtteilchen werden parallel von der Sonne ausgesandt.
Diese Lichtteilchen fliegen die ganze Zeit parallel in einem beliebigen Abstand. Richtung Erde.
Würden die Lichtteilchen sehen können, so sähen sie das jeweils andere neben sich herfliegen.
Zitat:Nehmen wir jetzt an, eines der Teilchen würde auf ein Hindernis treffen, z.B. den Merkur.
Das Teilchen wäre dann ca. 4 Minuten unterwegs.(weiß nicht, ob der Wert stimmt, ist aber hier nicht weiter wichtig)
Das andere Teilchen braucht bis zur Erde ca. 8 Minuten
Zitat:Dem zufolge würde das zur Erde fliegende Teilchen die ersten 4 Minuten seinen Nachbarn sehen, die nächsten 4 Minuten nicht mehr.
Da aber für das Teilchen keine Zeit vergeht, vergehen für es weder die ersten 4 Minuten, noch die letzten 4 Minuten.
Was sieht das Teilchen? Sieht es seinen Nachbarn, oder sieht es ihn nicht?
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Beitrag Nr. 1261-3
04.10.2008 18:41
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1261-2:[Merkur.
Es sieht seinen Nachbarn nicht! Auch wenn es bis zur Unendlichkeit neben seinem Parallel-Partner herfliegen würde. Ein Teilchen sendet zum anderen keinerlei elektromagneische Wellen, sie sind ja selber welche.
Das Verrückte ist, dass für die Teilchen nicht nur keine Zeit vergeht. Der Raum, den sie durchfliegen, ist in Flugrichtung auch auf die Größe Null geschrumpft.
Der Erdbeobachter registriert Zeitunterschiede, weil für ihn Zeit und Raum existieren. Das Licht kennt beides nicht.
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Beitrag Nr. 1261-4
05.10.2008 13:27
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Beitrag Nr. 1261-5
05.10.2008 13:50
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Beitrag Nr. 1261-6
06.10.2008 16:45
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.