Beiträge: 99, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1259-1
02.10.2008 11:45
|
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1259-2
02.10.2008 12:27
|
Beiträge: 99, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1259-3
02.10.2008 13:09
|
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1259-2:Die Energie kann nur auf einen im Weg befindlichen Gegenstand abgegeben werden
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1259-4
03.10.2008 16:16
|
James schrieb in Beitrag Nr. 1259-3:genau und das bedeutet doch dann, dass Licht nicht zwangsläufig unendlich ist. Unter gewissen Umständen kann die Energie eines Lichtstrahls abgegeben werden und so wird sich der Lichtstrahl irgendwann auflösen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.