Grtgrt
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Beitrag Nr. 1213-21
11.11.2012 12:27
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Zitat:
Aus der Sicht der Quantenphysik ist die Zukunft prinzipiell offen, prinzipiell unbestimmt.
Die Vergangenheit dagegen ist festgelegt, durch Fakten, die durch irreversible Prozesse erzeugt werden.
Die Gegenwart bezeichnet den Zeitpunkt, wo Potentialität zur Faktizität, Möglichkeit zur Tatsächlichkeit gerinnt.
Discha
Beiträge: 6, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1213-22
30.11.2012 16:49
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Claus
Beiträge: 2.425, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1213-23
30.11.2012 19:30
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1213-21:
Hans-Peter-Dürr, schreibt in seinen Reflexionen einen Quantenphysikers:
Zitat:
Aus der Sicht der Quantenphysik ist die Zukunft prinzipiell offen, prinzipiell unbestimmt.
Die Vergangenheit dagegen ist festgelegt, durch Fakten, die durch irreversible Prozesse erzeugt werden.
Die Gegenwart bezeichnet den Zeitpunkt, wo Potentialität zur Faktizität, Möglichkeit zur Tatsächlichkeit gerinnt.
Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 1213-24
01.12.2012 11:16
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Discha schrieb in Beitrag Nr. 1213-22:
Meiner Meinung nach gibt es keine Vergangenheit oder Zukunft, weil es keine Zeit gibt. Nur Veränderungen von Materie, Zuständen, Standorten.
Ohne Zeit keine Raumzeit-Gefüge. Das Universum ist unendlich, in allen Richtungen. Wir können das nicht begreifen und auch nicht berechnen, aber viele versuchens trotzdem. Und werden zwangläufig niemals definitiv beweisen können, dass es Zeit gibt.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.