Zara.t.
Beiträge: 1.851, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1198-61
22.07.2008 20:47
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Bauhof
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1198-62
23.07.2008 11:37
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Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1198-61:...angeregt durch deine Überlegung zum Machschen Prinzip bin ich ins Grübeln gekommen. Diese Überlegungen erscheinen mir sehr interessant, im kritischen Hinblick auf die Grundbegriffe der SRT (Inertialsystem, Bahnkurve, Kraft...). Wenn man diese Grundbegriffe akzeptiert ist das Zwillingsproblem allerdings gelöst. Das Thema wäre eines eigenen Threads würdig.
Zara.t.
Beiträge: 1.851, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1198-63
23.07.2008 12:11
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.