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Beitrag Nr. 1158-1
06.04.2008 17:54
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Beitrag Nr. 1158-2
07.04.2008 11:34
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Da hast du dir ein sehr schwieriges Thema ausgesucht. Die Stringtheorie ist bislang noch nicht das, was man als physikalische Theorie bezeichnen könnte. Der begriffliche Rahmen der Stringtheorie ist bisher auch unter Physikern unverstanden. Ich kann dir lediglich Fragmente der Stringtheorie mitteilen, so dass du vielleicht in die Lage versetzt wirst, gezielte Fragen zu stellen. Hilfreich wäre es, wenn du schreiben würdest, was dir bereits von der Stringtheorie zur Kenntnis gelangt ist. Dann müsste ich nichts Überflüssiges schreiben.Silvester schrieb in Beitrag Nr. 1158-1:Was besagt eigentlich die Stringtheorie und was würde sie ausmachen in unserem Universum? Wie kommt man eigentlich auf so eine Idee und ist sie sehr umstritten unter den Physikern?
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Beitrag Nr. 1158-3
07.04.2008 14:05
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Beitrag Nr. 1158-4
07.04.2008 14:52
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Beitrag Nr. 1158-5
07.04.2008 15:26
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Zitat:Noch ein paar fragen: Wie kommt man auf so eine Idee? Was hat sie für einen Sinn für die Physik?
Zitat:Du hast zuvor angesprochen, dass die Strings Raum und Zeit sind. Das heißt, dass selbst im leersten Vakuum noch Strings vorhanden sind?
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Beitrag Nr. 1158-6
07.04.2008 16:44
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Beitrag Nr. 1158-7
11.04.2008 18:19
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Das sind zwei verschiedene "Baustellen".Silvester schrieb in Beitrag Nr. 1158-3:Du hast zuvor angesprochen, dass die Strings Raum und Zeit sind. Das heißt, dass selbst im leersten Vakuum noch Strings vorhanden sind?
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Beitrag Nr. 1158-8
11.04.2008 19:55
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Beitrag Nr. 1158-9
12.04.2008 16:58
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Da stimme ich dir zu. Meine Informationen zum Thema Stringtheorie bezog ich nicht aus dem Internet, sondern aus Büchern. Im Internet müsste ich erst suchen. Brian Greene schreibt in seinem Buch [1] auf Seite 437 folgendes, Zitat:Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1158-8:Dieses sehr anspruchsvolle Ziel wird nur von einer kleinen Minderheit der Stringphysiker verfolgt. Meines Erachtens aber der richtige Weg. Aber woher hast du Infos, Links? Bitte weitersagen.
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Beitrag Nr. 1158-10
12.04.2008 17:12
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.