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Beitrag Nr. 1156-1
01.04.2008 11:14
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Beitrag Nr. 1156-2
01.04.2008 13:18
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Beitrag Nr. 1156-3
01.04.2008 20:48
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Beitrag Nr. 1156-4
02.04.2008 13:37
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Beitrag Nr. 1156-5
02.04.2008 21:48
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Beitrag Nr. 1156-6
02.04.2008 21:49
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Hallo Supermami, ich grüße Dich.Supermami schrieb in Beitrag Nr. 1156-4:Muss ich also dann davon ausgehen, dass ich eventuelle gesundheitliche Störungen habe? Denn einmal in der Woche oder so, hab ich wirklich immer diese Deja-vu Erlebnisse.
LG
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Beitrag Nr. 1156-7
02.04.2008 22:57
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Beitrag Nr. 1156-8
03.04.2008 07:42
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.