Stueps
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Beitrag Nr. 1148-25
02.04.2008 22:44
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Zitat:Dass das 'Nichts' der bequemste Zustand sein soll, sieht die quantenmechanische Natur der 'Natur' etwas anders. Quantenmechanisch ist es unmöglich, dass 'nichts' existiert, denn nach der Heisenbergschen Unbestimmtheitsrelation sind Ort und Impuls intrinsisch unbestimmt. Der Quantenzustand 'Nichts' wäre instabil, weil das 'Nichts' unendlich genau bestimmt sein müsste. Und das ist nach der Quantenmechanik unmöglich. Deshalb kann es den Quantenzustand 'Nichts' nicht geben.
Zitat:Auf Seite 356 seines Buches beantwortet John D. Barrow deine Frage wie folgt, Zitat:
"Der Grund dafür, dass es etwas gibt und nicht nichts, liegt darin, dass 'nichts' instabil ist."
Bauhof
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Beitrag Nr. 1148-26
03.04.2008 11:21
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Da sind wir uns bei diesem Thema in allen Punkten einig. Ich würde es nur eine kleine Nuance anders formulieren: Es gehört zum Wesen der Natur, dass das 'Nichts' nicht existieren kann. Ob dies von der Natur "geschickt eingefädelt" ist, möchte ich mal dahingestellt sein lassen. Denn da würden vielleicht manche daraus die irrige Schlussfolgerung ableiten, dass ein "geschickter Einfädler" existieren müsste...Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1148-25:Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt es in der Natur der Dinge, existieren zu können. Ich sagte ja schon, dass das Nichts nicht existieren kann - ich hatte mit dieser Aussage Heisenberg im Hinterkopf.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.