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Beitrag Nr. 1148-1
18.03.2008 18:38
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Beitrag Nr. 1148-2
19.03.2008 11:05
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Der Energiesatz besagt nur, dass Energie nicht vernichtet oder erzeugt werden kann, sondern nur von einer Form in die andere Form umgewandelt werden kann. Der Energiesatz macht keine Aussage darüber, woher die Energie kommt. Darüber können die Philosophen spekulieren.Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1148-1:Woher kommt denn dann diese gewaltige Menge an Energie???
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Beitrag Nr. 1148-3
19.03.2008 19:29
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Beitrag Nr. 1148-4
19.03.2008 22:25
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Beitrag Nr. 1148-5
19.03.2008 23:39
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Beitrag Nr. 1148-6
20.03.2008 21:31
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Beitrag Nr. 1148-7
26.03.2008 07:28
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Warum soll das nicht ernst gemeint sein dürfen?Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1148-1:Woher kommt denn dann diese gewaltige Menge an Energie???
Ist nicht ganz ernstgemeint, aber bin mal auf Antworten gespannt.
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Beitrag Nr. 1148-8
27.03.2008 17:21
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Vielleicht ist die Energie gar nicht "in die Welt gekommen". Wir wissen nicht, ob sie nicht schon immer da war. Dazu passt m.E. ein Ausspruch eines indischen Philosophen:Claus schrieb in Beitrag Nr. 1148-7:Denn wenn Energie weder verschwinden noch auftauchen kann, wenn sie also ewig währt und unvergänglich bleibt, wie kann sie dann jemals in die Welt gekommen sein?
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Beitrag Nr. 1148-9
28.03.2008 12:34
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Zitat:Der Kosmologe Stephen Hawking formulierte diesen Gedanken ähnlich in seinem Buch [1] auf Seite 173 ohne Bezugnahme auf Gott, Zitat:
"Man könnte einfach sagen: 'Die Grenzbedingung des Universums ist, dass es keine Grenze hat.' Das Universum wäre völlig in sich abgeschlossen und keinerlei äußeren Einflüssen unterworfen. Es wäre weder erschaffen noch zerstörbar. Es würde einfach SEIN."
Mit freundlichen Grüßen
Eugen Bauhof
[1] Stephen W. Hawking,
Eine kurze Geschichte der Zeit.
Die Suche nach der Urkraft des Universums.
Reinbek bei Hamburg 1988, ISBN=3-498-02884-7
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Beitrag Nr. 1148-10
28.03.2008 16:40
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Beitrag Nr. 1148-12
29.03.2008 08:39
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Beitrag Nr. 1148-13
29.03.2008 08:49
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Beitrag Nr. 1148-15
29.03.2008 09:57
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Beitrag Nr. 1148-16
29.03.2008 09:57
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Beitrag Nr. 1148-17
29.03.2008 10:13
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1148-16:Hallo Horst,
ich glaube, ich hätte hinter den Worten "Ich stelle mir vor" in Klammern noch einsetzen sollen "(rein gedanklich)", damit auch Du es in Deiner Verbortheit verstehst. Falls Du Gedanken durch persönliche Attacken verbieten willst, bist Du bei mir an der richtigen Stelle.
MfG Harti
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Beitrag Nr. 1148-18
29.03.2008 11:21
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Beitrag Nr. 1148-20
29.03.2008 12:41
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Beitrag Nr. 1148-22
29.03.2008 14:20
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Beitrag Nr. 1148-23
30.03.2008 18:01
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Dass das 'Nichts' der bequemste Zustand sein soll, sieht die quantenmechanische Natur der 'Natur' etwas anders. Quantenmechanisch ist es unmöglich, dass 'nichts' existiert, denn nach der Heisenbergschen Unbestimmtheitsrelation sind Ort und Impuls intrinsisch unbestimmt. Der Quantenzustand 'Nichts' wäre instabil, weil das 'Nichts' unendlich genau bestimmt sein müsste. Und das ist nach der Quantenmechanik unmöglich. Deshalb kann es den Quantenzustand 'Nichts' nicht geben. Auf Seite 356 seines Buches beantwortet John D. Barrow deine Frage wie folgt, Zitat:Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1148-9:Wie wir annehmen, kann das Nichts nicht existieren. Wir existieren und sind uns dessen bewusst. Meine Frage hierzu lautet: Warum existiert etwas? Wäre es nicht nicht viel einfacher, dass Nichts existierte. Wäre es nicht vernünftiger, das Nichts als sozusagen bequemsten Zustand zu postulieren?
Weil es den denkbar niedrigsten energetischen Zustand in Form des 'Nichts' aus quantenmechanischer Sicht nicht geben kann. Dieses 'Nichts' wäre unendlich genau bestimmt und damit instabil, siehe oben.Zitat:Also - warum wurde das Nichts, ich sag mal ganz doof, als denkbar niedrigster energetischer Zustand "aufgegeben", und gegen so etwas intensives existenzielles "eingetauscht"? Mit all den Kräften?
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Beitrag Nr. 1148-24
02.04.2008 15:00
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.