Ireland
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Beitrag Nr. 1132-1
31.01.2008 15:04
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Dr.TheLaw
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Beitrag Nr. 1132-2
31.01.2008 19:35
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Ireland
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Beitrag Nr. 1132-3
01.02.2008 00:30
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Stueps
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Beitrag Nr. 1132-4
01.02.2008 00:56
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AbatonvonAsgart
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Beitrag Nr. 1132-5
04.02.2008 05:31
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Ireland schrieb in Beitrag Nr. 1132-1:hallo
warum hat ein photon keine masse? nach einstein müsste doch die masse bei lichtgeschwindigkeit unendlich gross sein. da hab ich wohl was nicht verstanden.
vielen dank für eure hilfe
gruss ireland
Timeout
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Beitrag Nr. 1132-6
10.02.2008 19:27
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Ireland schrieb in Beitrag Nr. 1132-1:hallo
warum hat ein photon keine masse? nach einstein müsste doch die masse bei lichtgeschwindigkeit unendlich gross sein. da hab ich wohl was nicht verstanden.
vielen dank für eure hilfe
gruss ireland
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.