Chris
Beiträge: 11, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1092-1
08.09.2007 20:21
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Hypercube
Beiträge: 57, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1092-2
10.09.2007 14:34
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Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1092-3
10.09.2007 17:25
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Meint Verdrängung den Lichtdruck an der Tüte? Lichtballon? Lichthydraulik?Zitat:Könnte man die Tüte mit soviel Licht füllen, dass es jede Art von Materie verdrängt?
Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1092-4
11.09.2007 22:03
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.