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Beitrag Nr. 1087-46
26.09.2007 09:24
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".. egal in welche Lage man sie dreht.." Wenn ich habe eine Schnekenhausnachbildende Spirale (damit ich kann sie von allen Seiten ansehen), dann von einer Seite die Spirale ist rechtshändig, von andere - linkshändig. Es würde bedeuten, dass für einen Betrachter Zukunft ist da, wo für anderen Betrachter ist Vergangenheit. Dieser Konsiquenz hast Du von Händigkeit Begriff.Zitat:Nachfolgend stelle ich meine Überlegungen zum Zeitablauf vor. Darin wird der Begriff der Händigkeit auf die Zeit übertragen. So, wie rechtsgewundene Schrauben (Schneckengehäuse, Spindeln, usw.) stets rechtsgewunden bleiben, egal in welche Lage man sie dreht; so erfolgt der Zeitablauf definitionsgemäß stets von der Gegenwart in die Zukunft – sozusagen zukunfts-händig. Während es bei materiellen Objekten aber sowohl Links- als auch Rechtshändigkeit gibt, ist der Zeitablauf stets zukunfts-händig – niemals vergangenheits-händig.
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Beitrag Nr. 1087-47
26.09.2007 18:47
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Zitat:Nachfolgend stelle ich meine Überlegungen zum Zeitablauf vor. Darin wird der Begriff der Händigkeit auf die Zeit übertragen. So, wie rechtsgewundene Schrauben (Schneckengehäuse, Spindeln, usw.) stets rechtsgewunden bleiben, egal in welche Lage man sie dreht; so erfolgt der Zeitablauf definitionsgemäß stets von der Gegenwart in die Zukunft – sozusagen zukunfts-händig. Während es bei materiellen Objekten aber sowohl Links- als auch Rechtshändigkeit gibt, ist der Zeitablauf stets zukunfts-händig – niemals vergangenheits-händig.
Hereingefallen!Zitat:".. egal in welche Lage man sie dreht.." Wenn ich habe eine Schnekenhausnachbildende Spirale (damit ich kann sie von allen Seiten ansehen), dann von einer Seite die Spirale ist rechtshändig, von andere - linkshändig. Es würde bedeuten, dass für einen Betrachter Zukunft ist da, wo für anderen Betrachter ist Vergangenheit. Dieser Konsiquenz hast Du von Händigkeit Begriff.
Gruß, Irena
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Beitrag Nr. 1087-48
27.09.2007 11:04
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Beitrag Nr. 1087-49
27.09.2007 18:19
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Nein! Nicht auf Papier! Nicht zweidimensional! Sondern dreidimensional.Irena schrieb in Beitrag Nr. 1087-48:Hereingefallen?
Dann zeichnest bitte Windungen der Schnecke auf einem Blatt Papier. Dann wendest ihn und guckst gegen Licht.
Schönen Überaschung!
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Beitrag Nr. 1087-50
27.09.2007 19:51
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Beitrag Nr. 1087-52
28.09.2007 04:23
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Beitrag Nr. 1087-53
28.09.2007 09:06
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Beitrag Nr. 1087-54
28.09.2007 19:14
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Die einzige Analogie zwischen rechtsgängiger Schraube und zukunftshändiger Zeit besteht darin, daß Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Haushalt nur rechtsgängige Schrauben vorfinden wirst-, und mit absoluter Sicherheit nur zukunftsgängige Zeitabläufe erleben wirst.Irena schrieb in Beitrag Nr. 1087-50:... Deine Schraube ist gewindet von A bis B. Du beginnst die Mutter drehen von B --> A. Dann drehest Du die Schraube, drehest die Mutter von A-->B und sagst: Hey, die Händigkeit ist geblieben. Du bewegst die Mutter aber in entgegengesetzter Richtung.
Versuchst etwas anders machen. Drehest die Mutter bis zu Hälfte (in Urzeigesinn), dann umdrehest die Schraube und endest die Vorgang. Du muss gegen Urzeige drehen!
In unsere Analogie A ist Vergangenheit, B - Zukunft. Du drehst die Schraube um und sagst: jetzt A ist Zukunft, B- Vergangenheit. Willkürlich. Dann Du gerade beweist, dass es gibt kein Unterschied. Was einem ist Zukunft, anderem ist Vergangenheit. Oder gerade das will Du behaupten?
... Aber nein! Du meinst Händigkeit ist Zeit. Was ist aber in der Analogie die gerichtete Achse (A--->B)?
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Beitrag Nr. 1087-55
05.10.2007 11:05
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Zitat:P.S. Lieber Peter der Große, die Große schutzt nicht von Hühnegehirn-zu-haben.
Zitat:... kann mal ein weibliches Gehirn helfen.
Du bist eine ganz wunderbare junge Dame. Aber Du weißt das noch nicht:Zitat:... die Ewigkeit. Mach was Gutes draus!
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Beitrag Nr. 1087-56
05.10.2007 11:47
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Beitrag Nr. 1087-57
05.10.2007 12:27
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Beitrag Nr. 1087-58
05.10.2007 14:39
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Beitrag Nr. 1087-59
05.10.2007 18:31
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Einspruch!Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1087-58:...Die Schraube ist bei Bernhard eine Metapher für die Zeit. Ich brauche keine Schraube, um eine Richtung zu identifizieren: Mir genügt ein Pfeil [Nachricht zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 05.10.2007 um 15:14 Uhr]
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Beitrag Nr. 1087-60
05.10.2007 20:10
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.