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Beitrag Nr. 1076-1
16.06.2007 01:51
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Beitrag Nr. 1076-2
18.06.2007 14:33
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Beitrag Nr. 1076-3
25.06.2007 17:21
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Beitrag Nr. 1076-4
27.06.2007 17:53
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Zitat:"Realität ist eine Illusion, wiewohl eine sehr beständige."
A. Einstein
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Beitrag Nr. 1076-5
30.06.2007 22:41
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Beitrag Nr. 1076-6
02.07.2007 09:58
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MaxEco schrieb in Beitrag Nr. 1076-4:Hab ich auch schon gelesen, doch würde mich interessieren, warum du diese Aussage gewählt hast.
Mit welchem Hintergedanken?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.