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Beitrag Nr. 1035-1
09.03.2007 00:33
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Beitrag Nr. 1035-2
09.03.2007 00:53
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Beitrag Nr. 1035-3
09.03.2007 10:52
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Beitrag Nr. 1035-4
09.03.2007 12:00
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Zitat:Ich habe schon ein Problem damit, mir die Entfernung zum Mond anschaulich vorzustellen. Wer vor einem hundert Meter hohen Turm steht und sich vorstellt, wie es von dort oben aussieht, wird auch feststellen müssen, dass er es sich wohl doch nicht vorstellen konnte.
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Beitrag Nr. 1035-5
09.03.2007 13:45
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Beitrag Nr. 1035-6
09.03.2007 19:23
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Beitrag Nr. 1035-8
09.03.2007 20:47
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Zitat:Nice ! Ja, is 1 nettes Video. aber es vermittelt doch " Vorstellung ", oder nicht ?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.