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Beitrag Nr. 1002-1
14.02.2007 20:28
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Beitrag Nr. 1002-2
14.02.2007 23:43
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Beitrag Nr. 1002-3
15.02.2007 00:21
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Hawk-Eye schrieb in Beitrag Nr. 1002-2:Kannst Du das (deine eigentliche Frage) einmal präzisieren? ... :-)
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Beitrag Nr. 1002-4
16.02.2007 16:52
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Beitrag Nr. 1002-5
18.02.2007 21:26
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Beitrag Nr. 1002-6
18.02.2007 21:32
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Beitrag Nr. 1002-7
26.02.2007 22:18
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Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1002-3:Wir haben hier in Deutschland Mitteleuropäische Zeit. Angenommen, es ist 12:00 Uhr Mittags. Ich setze mich in Frankfurt in den Flieger und düse für 29,- Euro nach London.... weiß nicht, wie lange der Flug dauert, aber ich schätze so etwa 45 Minuten. Da London aber westlicher liegt und in einer anderen Zeitzone, komme ich dort 11:45 Uhr an. Also bin ich der Sonne voraus und damit in der Zeit zurück geflogen..
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Beitrag Nr. 1002-8
26.02.2007 22:34
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Beitrag Nr. 1002-9
25.03.2007 23:29
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.