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Beitrag Nr. 970-1
06.12.2006 16:31
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Beitrag Nr. 970-2
06.12.2006 17:00
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Beitrag Nr. 970-3
28.01.2007 18:04
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Beitrag Nr. 970-4
28.01.2007 18:23
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Beitrag Nr. 970-5
28.01.2007 18:51
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Beitrag Nr. 970-6
16.02.2007 11:26
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Dafür braucht man sogar kein besonders starkes Licht. In Schweden wird man gearbeitet an transparenten Beton. Er wird mit Glasfasern versehen uns lässt Schattenkonturen und Farben durch mehrere Meter dicke Wand erkennen. Das Stoff heisst Lightweight und existiert noch nur als Prototyp. Aber grundsätzlich deine Frage lässt mit "ja" beantworten.Schweiza schrieb in Beitrag Nr. 970-1:kann sichtbares licht so stark sein dass es durch eine betonmauer durchleuchtet?
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Beitrag Nr. 970-7
16.02.2007 16:48
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Beitrag Nr. 970-8
16.02.2007 18:15
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Beitrag Nr. 970-9
26.02.2007 00:38
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Leopoldprokesch schrieb in Beitrag Nr. 970-4:das photon ist eine lüge,
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.