Beiträge: 9, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 958-1
17.11.2006 19:44
|
Beiträge: 77, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 958-2
17.11.2006 20:32
|
Beiträge: 102, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 958-3
18.11.2006 03:33
|
Beiträge: 9, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 958-4
18.11.2006 23:35
|
Beiträge: 269, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 958-5
20.11.2006 18:04
|
Beiträge: 362, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 958-6
20.11.2006 19:44
|
Diese Überlegungen gehen von der Prämisse aus, dass wir tatsächlich einen freien Willern haben.Zitat:Ich denke auch noch, dass wenn wir keinen Geist hätten, wir tatsächlich keinen freien Willen hätten, denn mit milliarden von Neuronenverbindungen haben wir nie im Leben einen freien Willen, sondern unser Gehirn bestimmt uns und steuert und, und nicht wir steuern uns.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.