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Beitrag Nr. 956-96
16.12.2006 15:02
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Ich verstehe nicht, was es an diesem Einwand auszusetzen gibt. Wenn die Konstanten anders gewesen wären würden nun vielleicht andere Lebensformen ihre Vergangenheit betrachten können: Sollen die sich nun verwundert fragen, warum die Konstanten so waren wie sie sind? Und wenn die Konstanten ungünstig für Leben wären, dann würde sich niemand fragen warum und wieso.Zitat:Ich verstehe natürlich den Einwand: "Wir sind nun einmal da - dies setzt notwendig voraus, dass die Konstanten so sind, wie wir sie beobachten - also muss man sich darüber nicht wundern."
Tomm
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Beitrag Nr. 956-97
16.12.2006 17:49
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Beitrag Nr. 956-98
06.02.2007 12:15
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.