Stan
Beiträge: 2, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 944-1
05.11.2006 19:55
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Andre
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 944-2
06.11.2006 17:00
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Stan
Beiträge: 2, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 944-3
06.11.2006 20:56
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Tomm
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Beitrag Nr. 944-4
14.11.2006 13:40
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Zitat:Die originaldokumentation findet auch keinen packenden Begriff. Nur im Englischen sagt sich das leichter:
"time during the storm, expressed as a fraction of the total storm duration (0.0-1.0)"
Sachen gibts, die haben keine Namen!!!!
Timeout
Beiträge: 726, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 944-5
18.11.2006 13:36
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Stan schrieb in Beitrag Nr. 944-3:Na ja, das kann ich leider nicht so recht weiterverkaufen.
Es geht bei mir um eine Wettermodellierung bei der ich den gesuchten Begriff für ein Seminar ins Deutsche übersetzen sollte.
Die originaldokumentation findet auch keinen packenden Begriff. Nur im Englischen sagt sich das leichter:
"time during the storm, expressed as a fraction of the total storm duration (0.0-1.0)"
Sachen gibts, die haben keine Namen!!!!
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.