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Beitrag Nr. 907-1
08.09.2006 22:45
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Beitrag Nr. 907-2
09.09.2006 17:51
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Beitrag Nr. 907-3
09.09.2006 18:23
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Beitrag Nr. 907-4
10.09.2006 00:43
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Beitrag Nr. 907-5
10.09.2006 09:14
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Beitrag Nr. 907-6
10.09.2006 14:46
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Beitrag Nr. 907-7
10.09.2006 18:18
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Beitrag Nr. 907-8
11.09.2006 11:16
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Diese Frage möchte ich nochmal aufgreifen. Du meinst bestimmt wenn sich etwas durch Beschleunigung der Lichtgeschwindigkeit nähert und nicht wie, wenn man durch eine Art Wurmloch mit Überlichtgeschwindigkeit Weg zurück legt.Kaimangadil schrieb in Beitrag Nr. 907-4:Was passiert dann eigentlich, wenn sich etwas mit Lichtgeschwindigkeit verändert, oder bewegt?
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Beitrag Nr. 907-9
11.09.2006 12:32
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Die Aussage ist korrekt, unter der Prämisse, dass die Gesamtenergie des Universums endlich ist. Unabhängig davon in welcher Form die Energie vorliegt, Um nämlich ein Teilchen (Ausnahme Photonen) auf Lichtgeschwindigkeit zu beschleunigen, muss man unendlich viel Energie aufbringen.Zitat:Ich habe mal gelesen das man davon ausgeht das die gesamte Energie des Universums nicht ausreichen würde um nur ein einzelnes mit Ruhemasse behaftetes Teilchen auf Lichtgeschwindigkeit zu beschleunigen. Diese Aussage finde ich aber sehr wage, da unser Universum zum überwiegendem Teil aus dunkler Energie/Materie und nicht aus barionischer Materie bestehen soll. Über diese wissen wir aber deratig wenig...
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Beitrag Nr. 907-10
12.09.2006 02:44
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Beitrag Nr. 907-11
12.09.2006 07:38
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Beiträge: 362, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 907-12
12.09.2006 10:16
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.