Beiträge: 7, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 895-1
06.08.2006 20:28
|
Beiträge: 269, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 895-2
07.08.2006 20:50
|
Beiträge: 7, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 895-3
07.08.2006 22:43
|
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 895-4
15.08.2006 14:08
|
Beiträge: 7, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 895-5
15.08.2006 15:41
|
Andre schrieb in Beitrag Nr. 895-4:Vor allem nimmt bei zu wenig Sport auch die geistige Leistungsfähigkeit ab.
Beiträge: 29, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 895-6
16.08.2006 18:13
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.