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Beitrag Nr. 878-1
13.06.2006 23:37
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Beitrag Nr. 878-2
15.06.2006 03:49
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Beitrag Nr. 878-3
19.06.2006 14:10
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Beitrag Nr. 878-4
02.09.2006 11:47
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Beitrag Nr. 878-5
02.09.2006 12:11
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Ein Zeitverlauf kann nur in Abhängigkeit eines Beobachters stattfinden. Die Zukunft, die der Zeitreisende verlassen hat um mit dir am Tisch zu sitzen, entzieht sich eurer Beobachtung. Dem Zeitreisenden steht es völlig frei exakt an den Zeitpunkt zurückzureisen an dem er aufgebrochen ist, oder sogar vorher. Darum erübrigt sich die Frage, ob die Zukunft weiterläuft. Du kannst die Gegenwart und die Zukunft nicht parallel betrachten, weil du immer nur in einem Zeitrahmen existierst.Zitat:Angenommen Zeitreisen wären möglich, das würde doch bedeuten dass während der gegenwart auch die Zukunft abläuft und nicht später. Den wenn es einem aus der Zukunft möglich wäre jetzt mit mir am Tisch zu sitzen kann sich ja "seine " Zeit nicht auflösen sondern sie geht weiter in der Zukunft während ich hier mit ihm rede.
Würde man langsam in der Zeit zurückreisen, also den Zeitreisevorgang beoachten können, würde man den Eindruck haben, dass alles, auch chemischen Reaktionen rückwärts verlaufen. In diesem Fall geht die Kausalität (Zusammenhang Ursache-Wirkung) aber nicht verloren, sondern kehrt sich nur um. Die Ursache ist nun die Wirkung und andersrum. Der Boden erzittert damit der Felsbrocken nach oben fliegt. Die Kausalität ist trotzdem gegeben.Zitat:Und noch eine Frage, würden sich chemische Reaktionen während einer Zeitreise in die Vergangenheit wieder Rückängig machen? Ist es möglich das etwas passiert ohne dass es dafür einen "Anstoss" gab? (Ich hoffe ihr wisst wie ich das meine, zb, jünger werden)
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Beitrag Nr. 878-6
02.09.2006 12:31
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.