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Beitrag Nr. 870-1
28.05.2006 03:38
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Beitrag Nr. 870-2
28.05.2006 09:56
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Beitrag Nr. 870-3
28.05.2006 12:39
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Beitrag Nr. 870-4
28.05.2006 14:11
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Hähä, wunderbar.Mpriester schrieb in Beitrag Nr. 870-3:das ist schon klar, aber 300000 Jahre nach dem Urknall war das Universum doch wohl auch erst 300000 Lichtjahre "groß" ...
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Beitrag Nr. 870-5
28.05.2006 14:18
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Beiträge: 726, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 870-6
28.05.2006 17:28
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.