Traum
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Beitrag Nr. 858-1
04.05.2006 19:33
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Scrluka
Beiträge: 269, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 858-2
06.05.2006 12:54
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Was meinst du mit der anderen Seite?Traum schrieb in Beitrag Nr. 858-1:es gibt gott und engel und seine nachfolger
und auch die andere seite mit ihren nachfolgern,
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Traum am 05.05.2006 um 21:03 Uhr]
Traum schrieb in Beitrag Nr. 858-1:ihr ziel ist zu verwirren und zu zerstören
und genau das versuchen sie auch hier.
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Traum am 05.05.2006 um 21:03 Uhr]
Bernhard Kletzenbauer
Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 858-3
08.05.2006 17:41
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.