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Beitrag Nr. 856-21
26.05.2006 18:49
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Scrluka schrieb in Beitrag Nr. 856-19:Dass da keine (materielle) Welt ist, die darauf wartet von jemandem wahrgenommen zu werden, ist, da stimm ich dir recht, aber das da keiner ist, der eine Welt wahrnimmt (wobei man sagen müsste die Welt), da geb ich dir net recht.
Scrluka schrieb in Beitrag Nr. 856-19:Wir nehmen doch schließlich die Welt war... was auch immer, und wie auch immer, und wo auch immer diese Welt ist. Tatsache ist, es gibt uns, und wir nehmen sie war.
Scrluka schrieb in Beitrag Nr. 856-19:Nur meine Frage ist, was ist denn die Welt "wert", wenn es keinen gibt, der sie wahrnimmt.
Angenommen, es hätte uns Lebewesen nie gegeben. Wer würde dann die Welt wahrnehmen.
Sie kann eigentlich nur dadurch ins Dasein gerufen werden, indem sie wahrgenommen wird.
Scrluka schrieb in Beitrag Nr. 856-19:Außer, es gibt eine andere Art von Bewusstsein/Wahrnehmung, einen Geist, oder sowas, der unendlich ist, und schon immer da war...
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Beitrag Nr. 856-22
27.05.2006 12:46
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Beitrag Nr. 856-23
27.05.2006 19:11
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Beitrag Nr. 856-24
28.05.2006 01:05
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Zitat:Ich denke auch. Es gibt einfach nicht DIE Wirklichkeit, wie sie nun in Wirklichkeit ist. Die Wirklichkeit muß alles umfassen, das wirkliche wie das unwirkliche. Um dahin zu kommen, muß man aber von der Vorstellung einer objektiven Welt-an-sich ablassen können. Gar nicht so leicht.....
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Beitrag Nr. 856-25
28.05.2006 11:41
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Beitrag Nr. 856-26
28.05.2006 11:59
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LavaVisualizer schrieb in Beitrag Nr. 856-24:Damit der Mensch überhaupt in der Lage sein kann aus den "unendlich" vielen möglichkeiten zu wählen, müssen diese Möglichkeiten doch in irgendeiner Form angelegt sein !?
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Beitrag Nr. 856-27
29.05.2006 11:21
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Beitrag Nr. 856-28
30.05.2006 07:33
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Beitrag Nr. 856-29
31.05.2006 10:10
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Beitrag Nr. 856-30
02.06.2006 08:36
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.