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Beitrag Nr. 830-1
26.04.2006 07:31
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Beitrag Nr. 830-2
26.04.2006 16:10
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Beitrag Nr. 830-3
27.04.2006 07:39
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Beitrag Nr. 830-4
27.04.2006 10:39
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Beitrag Nr. 830-5
28.04.2006 14:31
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Beitrag Nr. 830-6
28.04.2006 15:36
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Zitat:Doch wenn eine Welt ohne Subjekt keine Bedeutung hat, dürfte doch auch nicht wahrgenommene Tatsachen nicht existent sein, oder?
Zitat:Was gab es auf dieser Welt, bevor das Subjekt kam? Oder war Subjekt ewig Teil dieser Welt?
Zitat:Wir schaffen uns mit unseren Sinnen ein Weltbild - vielmehr eine Welt an sich - und auf dieser bauen wir auf und schlussfolgern.
Zitat:Doch ich mit skeptisch, da diese Welt nur auf Annahmen, Hypothesen und Meinungen beruhen
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Beitrag Nr. 830-7
29.04.2006 13:29
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Maximilian schrieb in Beitrag Nr. 830-5:Was gab es auf dieser Welt, bevor das Subjekt kam? Oder war Subjekt ewig Teil dieser Welt?
Doch wenn eine Welt ohne Subjekt keine Bedeutung hat, dürfte doch auch nicht wahrgenommene Tatsachen nicht existent sein, oder?
Meine Meinung schildere ich dann nach Beantwortung dieser Frage.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.