Real
Beiträge: 1.052, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 760-41
22.01.2006 05:58
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JanH
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Beitrag Nr. 760-42
22.01.2006 18:08
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Andre
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 760-43
24.01.2006 15:14
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Zitat:Du machst den Raum unendlich,wenn du denkst die Zukunft ist gleichgesetzt mit der Unendlichkeit.
Weisst du das eigentlich? Ein Fass ohne Boden, als Erklärung.
Real
Beiträge: 1.052, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 760-45
24.01.2006 23:57
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Leopoldprokesch
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Beitrag Nr. 760-46
28.12.2006 08:59
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Quarck
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Beitrag Nr. 760-47
18.02.2007 22:14
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Leopoldprokesch
Beiträge: 116, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 760-48
19.02.2007 03:00
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.