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Beitrag Nr. 725-1
18.10.2005 21:34
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Beitrag Nr. 725-2
19.10.2005 13:07
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Beitrag Nr. 725-3
19.10.2005 16:24
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Beitrag Nr. 725-4
20.10.2005 07:27
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Beitrag Nr. 725-5
20.10.2005 10:34
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Beitrag Nr. 725-6
26.10.2005 18:21
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Zitat:Danke, ich glaube das zwar auch so, aber was soll dann der Spruch "Ein Blick im den Weltraum ist ein Blick in seine Vergangenheit"?
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Beitrag Nr. 725-7
28.10.2005 09:32
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Beitrag Nr. 725-8
15.11.2005 23:54
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Jojojobe2002 schrieb in Beitrag Nr. 725-7:Ich muss wiedersprechen.
Bei lichtgeschwindigkiet bleibt für das Licht die zeit NICHT stehen. Die Zeit vergeht lediglich langsamer. Dafür hat einstein ja extra die Formel für die Berechnung der Zeit-Dilation bei Lichgeschwindigkeit "erfunden":)
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.