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Beitrag Nr. 677-1
09.06.2005 21:46
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Beitrag Nr. 677-2
09.06.2005 22:30
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Ich vermute, Du meinst: unbegrenzt, aber endlich (also wie z.B. die Erdoberfläche: Du kannst beliebig weit laufen, ohne über den Rand der Erde zu fallen, dennoch ist die Erdoberfläche endlich). Andersrum habe ich es bisher nicht gehört.Akribator schrieb in Beitrag Nr. 677-1:Also um nun das Thema anzufangen... Es geht um den Mittelpunkt des Universums. Von einigen Leuten, die physik studiert haben und auf einigen Seiten habe ich gelesen, dass das Universum begrenzt, aber unendlich sei.
Der letzte Satz bestätigt meine Vermutung.Zitat:Wer nicht weiss, was ich damit meine... Das Universum hat eine begrenzte Masse, ist aber räumlich gesehen unendlich. Wenn nichts im Weg wäre, könnte man sich (rein theoretisch) auf den eigenen Hinterkopf schauen. Und das ging von überall aus, egal, wo man sich befindet.
Nun ja, ich würde eher sagen, es gibt keinen Mittelpunkt. Oder wo ist der Mittelpunkt der Erdoberfläche?Zitat:Dazu speziell habe ich zwei Fragen:
1. Wenn dies stimmt, dann ist der Mittelpunkt des Universums doch immer man selber, oder?
Nun ja, das Universum ist riesig, und das Licht hat eine endliche Geschwindigkeit (schon um unsere Galaxis zu durchqueren, braucht es 100000 Jahre). Bis das Licht also einmal rum wäre (und Du somit theoretisch die Chance hättest, Deinen Hinterkopf zu sehen), wärst Du eh längst nicht mehr.Zitat:2. Mal angenommen, man würde sich sehen können, wenn man in eine Richtung sieht. Dann müsste man, wenn man in eine andere Richtung schaut sich auch sehen. Demnach müsste man sich sich doch überall sehen und wenn das so stimmt, wie sieht man sich dann? (Ich glaube, dass man sich irgendwie nicht mehr sehen würde, weil man sich praktisch unendlich an jeder Stelle sehen müsste.)
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Beitrag Nr. 677-3
09.06.2005 23:07
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Beitrag Nr. 677-4
20.06.2005 16:22
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Beitrag Nr. 677-5
20.06.2005 19:00
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Beitrag Nr. 677-6
21.06.2005 17:01
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22.06.2005 14:11
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22.06.2005 22:28
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25.07.2005 19:52
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Beitrag Nr. 677-12
02.08.2005 17:49
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.