SWZ
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Beitrag Nr. 537-1
05.05.2005 00:29
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Beitrag Nr. 537-2
05.05.2005 13:51
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Beitrag Nr. 537-3
05.05.2005 14:12
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Beitrag Nr. 537-4
06.05.2005 13:19
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Tom
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Beitrag Nr. 537-5
07.05.2005 09:49
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.