Moe
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Beitrag Nr. 131-1
02.05.2003 19:50
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Beitrag Nr. 131-2
03.05.2003 13:17
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Onur Bölükbas
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Beitrag Nr. 131-3
03.05.2003 17:07
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Paul Portugal
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Beitrag Nr. 131-4
03.05.2003 18:07
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Beitrag Nr. 131-5
03.05.2003 20:53
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Strenggenommen nein. Allerdings sind für "irdische" Geschwindigkeiten die Unterschiede so klein, daß man sie nicht messen kann. Wenn Du z.B. aus einen 100 km/h schnellen Auto ein ebenfalls 100 km/h schnelles Projektil herauskatapultierst, dann ist das Projektil relativ zum Boden ungefähr 199.99999999999828 km/h schnell (ich hoffe, ich habe mich bei den Neunern jetzt nicht verzählt :-)).Zitat:ein projektil welches ich aus einem fahrenden auto herauskatapultiere fliegt doch mit der "eigenen" geschwindigkeit+der geschwindigkeit des autos oder?
Weil die Geschwindigkeiten da so groß sind, daß man den Unterschied deutlich merkt. Hier kommen nämlich nur 7/8 der Lichtgeschwindigkeit heraus.Zitat:warum funktioniert das nicht mit 2/3 lichtgeschwindigkeit+1/2 lichtgeschwindigkeit?
Was ich somit mache :-)Zitat:Mögen die Experten mich bitte berichtigen wenn ich falsch liege... :-)
Hier geht es um einen speziell-relativistischen Effekt, und da gibt es weder eine Raum- noch eine Raumzeitkrümmung. Mit gekrümmten Raumzeiten beschäftigt sich die Allgemeine Relativitätstheorie (->Gravitation).Zitat:Nach Albert Einstein aber tut sie das nicht, weil bei diesen hohen Geschwindigkeiten sich die Raumkrümmung bemerkbar macht -- vor allem aus Fritzes Sicht relativ zur Rakete.
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Beitrag Nr. 131-6
04.05.2003 08:04
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Beitrag Nr. 131-7
04.05.2003 08:35
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Beitrag Nr. 131-8
04.05.2003 11:03
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Paul Portugal
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Beitrag Nr. 131-9
04.05.2003 21:54
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Beitrag Nr. 131-10
05.05.2003 00:48
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Beitrag Nr. 131-11
05.05.2003 15:02
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Paul Portugal
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Beitrag Nr. 131-12
05.05.2003 20:24
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Beitrag Nr. 131-13
05.05.2003 22:32
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Paul Portugal
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Beitrag Nr. 131-14
05.05.2003 22:56
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Beitrag Nr. 131-15
07.05.2003 12:19
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Paul Portugal
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Beitrag Nr. 131-16
07.05.2003 15:07
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Beitrag Nr. 131-17
07.05.2003 17:52
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Paul Portugal
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Beitrag Nr. 131-18
08.05.2003 00:53
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Beitrag Nr. 131-19
08.05.2003 09:05
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Beitrag Nr. 131-20
08.05.2003 17:17
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.